19.10.2026
Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantworten
Die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden mit darüber, ob ein Versicherer deinen Antrag annimmt, ob er Ausschlüsse oder Zuschläge verlangt und ob er im Ernstfall zahlt. Sie wirken harmlos, sind aber rechtlich verbindlich. Hier erfährst du, wie weit die Fragen zurückreichen, was du angeben musst, welche Folgen falsche Angaben haben können und wie du den Antrag so vorbereitest, dass er auch Jahre später Bestand hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Beantworte jede Frage im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß, maßgeblich ist, was der Versicherer in Textform fragt.
- Wie weit die Fragen zurückreichen, steht im jeweiligen Antrag, das Gesetz nennt dafür keinen festen Zeitraum.
- Falsche oder fehlende Angaben können zu Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung führen und im Leistungsfall den Schutz kosten.
- Besorge vor dem Antrag deine Unterlagen und kläre deine Chancen mit einer anonymen Risikovoranfrage.
- Versicherer bewerten dieselbe Vorerkrankung teils unterschiedlich, deshalb lohnt der Vergleich vor dem Antrag.
Von: Christoph Langner
Wozu dienen die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit den Gesundheitsfragen prüft der Versicherer, wie hoch das Risiko ist, dass du berufsunfähig wirst. Auf dieser Grundlage entscheidet er, ob er deinen Antrag annimmt, Risikoausschlüsse oder Zuschläge verlangt oder ablehnt. Die Fragen sind damit ein zentraler Teil der Risikoprüfung und keine Formalie.
Rechtlich gilt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Du musst bis zur Abgabe deiner Vertragserklärung alle dir bekannten Gefahrumstände anzeigen, die für die Entscheidung des Versicherers erheblich sind und nach denen er in Textform gefragt hat. Das gilt auch für Fragen, die er nach deiner Vertragserklärung, aber vor der Annahme stellt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen werden solche Gesundheitsangaben bei der Antragstellung regelmäßig abgefragt. Wer selbständig ist, hat im Ernstfall keinen Arbeitgeber, der einspringt. Mehr dazu im Beitrag zur Risikoabsicherung für Unternehmer.
Wie lange zurück gehen die Gesundheitsfragen im Antrag?
Das legt der Versicherer in seinem Antrag fest, denn das Gesetz nennt dafür keinen festen Zeitraum. Ein verbreitetes Beispiel ist die Frage, weswegen du in den letzten fünf Jahren in ärztlicher Behandlung warst. Entscheidend ist der Zeitraum, der bei der jeweiligen Frage im Antrag steht.
Die Verbraucherzentrale Sachsen nennt genau diese Frage nach den letzten fünf Jahren als Beispiel und weist darauf hin, dass Fragen dieser Art in so gut wie allen Anträgen vorkommen. Lies deshalb jede Frage einzeln und achte darauf, für welchen Zeitraum sie gilt und ob sie nur nach Behandlungen oder auch nach Krankheiten und Beschwerden fragt. Verwechsle den Zeitraum der Antragsfragen nicht mit den gesetzlichen Fristen, in denen sich ein Versicherer auf falsche Angaben berufen kann. Das sind zwei verschiedene Dinge, mehr dazu im nächsten Abschnitt zu den Folgen falscher Angaben.
Was musst du angeben, auch bei Vorerkrankungen und Psyche?
Du musst jede gestellte Frage vollständig und wahrheitsgemäß so beantworten, wie sie im Antrag formuliert ist. Maßgeblich ist nicht, was du für wichtig hältst, sondern was der Versicherer in Textform abfragt. Dazu gehören je nach Antrag Behandlungen, Untersuchungen, Diagnosen und auch Beschwerden.
Ein häufiger Fehler ist es, Erkrankungen wegzulassen, weil sie unwichtig oder längst vergessen scheinen. Die Verbraucherzentrale NRW nennt in ihrer Auswertung von 2016 als Ursachen für unvollständige Angaben unter anderem Wissenslücken bei länger zurückliegenden Erkrankungen, die Annahme, eine Krankheit sei bedeutungslos, und falsch verstandene Scham. Das gilt auch für die Psyche. Therapien und psychologische Beratungen können je nach Antragsfrage angabepflichtig sein, und nach der Darstellung der Verbraucherzentrale NRW kann dabei schon eine einzelne Sitzung für den Versicherer relevant sein. Wie ein Versicherer so etwas bewertet, entscheidet er nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen teils anders als ein anderer. Verschweige deshalb nichts und kläre jeden Einzelfall vor dem Antrag.
Was passiert bei falschen oder unvollständigen Angaben?
Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht kann der Versicherer nach § 19 VVG vom Vertrag zurücktreten. Hast du weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt, ist der Rücktritt ausgeschlossen, dann kann er den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Tritt er im Leistungsfall zurück, muss er nach § 21 VVG grundsätzlich nicht zahlen, bei Arglist in keinem Fall.
Hätte der Versicherer den Vertrag auch in Kenntnis der verschwiegenen Umstände geschlossen, wenn auch zu anderen Bedingungen, entfallen bei grober Fahrlässigkeit Rücktritt und Kündigung, und die anderen Bedingungen werden auf sein Verlangen Vertragsbestandteil. Seine Rechte hat er außerdem nur, wenn er dich in Textform auf die Folgen hingewiesen hat.
Der Versicherer muss seine Rechte schriftlich innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem er von der Verletzung erfahren hat. Sie erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren, nicht aber für Versicherungsfälle, die vorher eingetreten sind. Im Leistungsfall werden laut Verbraucherzentrale NRW regelmäßig die Patientenakten eingesehen. Dieser Abschnitt ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Wie bereitest du die Gesundheitsfragen vor?
Besorge dir vor dem Antrag deine medizinischen Unterlagen, gleiche sie mit den Antragsfragen ab und kläre deine Chancen mit einer anonymen Risikovoranfrage. So weißt du, was du angeben musst, bevor du dich festlegst, und eine mögliche Ablehnung hat weniger Nachteile als bei einem ordentlichen Antrag.
Eine Risikovoranfrage ist eine Anfrage ohne Namen, mit der ein Versicherer anhand deiner Gesundheitsangaben prüft, ob er dich annehmen würde, gegebenenfalls mit Risikoausschlüssen oder Zuschlägen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät dazu, medizinische Unterlagen bei den behandelnden Ärzten anzufordern, und nennt die anonyme Voranfrage als Weg, um herauszufinden, ob ein Versicherer dich annehmen würde. Die Auswertung der Verbraucherzentrale NRW warnt zusätzlich, dass sich eine in der Patientenakte stehende Diagnose im Leistungsfall kaum noch widerlegen lässt, wenn du die Akte vor dem Vertragsschluss nicht eingesehen hast. Weil Versicherer denselben Fall unterschiedlich bewerten, lohnt es sich, nicht nur bei einem einzigen anzufragen. Liegt zwischen Voranfrage und Antrag Zeit, bleibt die Anzeigepflicht bis zur Vertragserklärung bestehen. Neue Behandlungen gehören dann in den Antrag, sofern die Antragsfragen sie erfassen.
Über den Autor:
Christoph Langner
Unabhängig. Persönlich. Verlässlich
Seit über 20 Jahren begleite ich Menschen in allen Fragen rund um Versicherungen, Altersvorsorge und Vermögensaufbau. Was mich antreibt: Ich möchte, dass du in finanziellen Fragen absolute Klarheit hast – ohne Fachchinesisch, ohne versteckte Interessen.